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HAFTUNG IM SPORT Die nachfolgende Auflistung von häufig gestellten Fragen (zusammengestellt von Martin Grohmann und Alexander Susnik) stammt von einer Fortbildung im Rahmen von FIT KIDS am Ende des vergangenen Jahres. Die Antworten wurden von Dr. Leutgeb speziell für Übungsleiter im Sportverein zusammengestellt und von der SPORTUNION Wien zur Verfügung gestellt. |
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| ? Wer darf in Sportvereinen unterrichten? Welche Ausbildung / Qualifikationen sind notwendig? ! Der Verein muss ausgebildete Übungsleiter stellen, es gibt jedoch keine Mindestqualifikationen. Die Qualifikation eines Übungsleiters kann bei der Frage nach der Haftung (Verein oder Übungsleiter) maßgeblich sein. Je besser die Übungsleiter qualifiziert sind, desto geringer ist das Haftungsrisiko für den Verein und umgekehrt. Je besser ein Übungsleiter ausgebildet ist, bzw. je mehr Erfahrung er hat, desto höher ist aber auch seine Verantwortung. |
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? Welches Alter muss der Übungsleiter haben, um im Sportverein unterrichten zu dürfen? |
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| ? Wo dürfen Einheiten abgehalten werden? ! Der Übungsort ist nicht eingeschränkt, man sollte sich jedoch bewusst sein, dass die Aufsichtspflicht in einem abgegrenzten, gut bekannten Areal (Sportanlage, Turnsaal,...) leichter wahrzunehmen ist, als in nicht bekannten Gebieten. (Vorsicht also z.B. bei Ausflügen!) |
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? Was darf unterrichtet werden? |
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? Selbstverantwortung? |
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| ? Für wen besteht Aufsichtspflicht, wann beginnt, wann endet sie? ! Aufsichtspflicht besteht jedenfalls für Minderjährige. Sie beginnt grundsätzlich und allgemein mit Eintritt des Minderjährigen in die Verantwortungssphäre des Übungsleiters oder einer sonstigen Aufsichtsperson. Sie endet grundsätzlich mit Übergabe des Minderjährigen an Dritte (z.B. Erziehungsberechtigte). |
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? Kann die Haftung beschränkt werden? |
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Vereinsanmeldung / -abmeldung |